Da die Anzahl der neu angemeldeten Insolvenzen sehr groß ist, kommen immer mehr Unternehmer, Selbständige und Freiberufler, aber auch Privatpersonen mit der bundesdeutschen Insolvenzordnung (InsO) in Berührung.
Eines der Hauptprobleme bei Insolvenzen ist die Frage, ob man schon im Sinne des Gesetzes insolvent, d.h. zahlungsunfähig oder überschuldet, ist oder nicht!
Dieses Insolvenzverfahren ist für Selbständige und Unternehmer die Möglichkeit sich von Ihren Schulden und damit aus Ihrer Krise zu befreien.
Als Privatperson führt der Weg aus den Schulden meist über das sogenannte Verbraucherinsolvenzverfahren, formell „vereinfachtes Insolvenzverfahren“.
Wir helfen Ihnen, durch fachkundige Beratung und Betreuung, Lösungen zu finden, um Ihre finanzielle Krise möglichst schnell und schonend abzuwickeln.